AGB / Buchungs- und Vertragsbedingungen

Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Usedom-Traumzeit GmbH. Bitte lesen Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie diese Webseite nutzen.

1. Vertragsparteien – Usedom-Traumzeit GmbH - nachfolgend "UTZ" genannt - tritt als Vermittler zwischen den jeweiligen Eigentümer der Feriendomizile / Mietobjekte - nachfolgend einheitlich "Feriendomizil" genannt - und dem Mieter auf und schließt den Mietvertrag im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers ab. UTZ ist bevollmächtigt alle im Zusammenhang mit dem in Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages stehenden Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen.

2. Vertragsschluss, Anzahlung und Rücktrittsrecht

  1. Der Mietvertrag über ein Ferienobjekt kommt durch die Buchung (Angebot) des Mieters - gleich ob diese persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über unsere Website, usw. erfolgt - und die Übersendung der Buchungsbestätigung (Annahme) der UTZ zustande.

  2. Mit der Buchungsbestätigung wird die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung auf die vereinbarte Miete bestimmt. Die Anzahlung ist regelmäßig zwei Wochen nach Vertragsschluss fällig. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.

3. Mindestmietdauer – Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt drei, in der Hauptsaison und zu Feiertagen sieben Übernachtungen. Hiervon abweichende Anfragen sind technisch möglich, es steht dem Vermieter jedoch frei diese abzulehnen.

4. Haftung Mieter – dem Mieter wird ein gereinigtes Feriendomizil in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständiger Ausstattung zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Unreinlichkeiten oder fehlendes Inventar sind unverzüglich nach Einzug an UTZ zu melden. Der Mieter hat das Feriendomizil einschließlich des darin befindlichen Inventars pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Während der Mietzeit eintretende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich an UTZ zu melden.

5. Haftung Eigentümer und UTZ – UTZ und der Vermieter haften für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von UTZ und/oder dem Vermieter auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung von UTZ und/oder dem Vermieter auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Kurkarte – UTZ ist verpflichtet jeden Gast dem Tourismus-Service zu melden und die Kurabgabe einzuziehen. Wenn der Mieter den ausgefüllten Gästekartenantrag rechtzeitig an UTZ zurückgesendet hat, erhält der Mieter die Gästekarten bei Anreise von UTZ ausgehändigt.

7. Haustiere, Kinderbett und -stuhl, Mietwäsche, Telefongebühren und Internetnutzung

  1. Haustiere dürfen sich nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch UTZ und gegen Aufpreis gemäß Preisliste in den dafür ausgewiesenen Feriendomizilen aufhalten.

  2. Kinderreisebett ohne Matratze und Bettzeug sowie Kinderstuhl werden - sofern verfügbar - auf Anfrage gegen eine einmalige Zustellgebühr gemäß Preisliste zur Verfügung gestellt.

  3. Das Feriendomizil wird dem Mieter mit Wäsche (Bettwäsche, 2 Handtücher, 1 Badelaken, 1 Duschvorleger und 1 Geschirrhandtücher) zur Verfügung gestellt. Die Betten sind bezogen. Auf Bestellung liefert UTZ dem Mieter Austauschwäsche gemäß Preisliste.

  4. Telefoneinheiten in dem Feriendomizil werden, nach tatsächlichem Aufwand mit mind. € 0,15/Einheit abgerechnet.

  5. Falls die Wohnung mit Internet / WLAN bereitgestellt wird, übernimmt der Vermieter und UTZ keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit von Internet / WLAN oder aus der Nutzung herrührender Schäden, insbesondere Virenbefall. Jede missbräuchliche Verwendung von Internet / WLAN, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt. Von den aus einer missbräuchlichen Nutzung folgenden Forderungen Dritter an den Vermieter oder UTZ stellt der Mieter den Vermieter und UTZ frei.

8. Belegungsgrenze – Für jedes Feriendomizil gibt UTZ eine maximale Anzahl an Personen als Belegungsgrenze vor. Die Grenze darf ohne schriftliche Genehmigung von UTZ nicht überschritten werden. Das Feriendomizil darf nicht an Dritte vermietet oder sonst wie entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Für den Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen ist der Eigentümer zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

9. An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Gepäckzustellung und Pkw-Stellplatz

  1. Am Anreisetag steht dem Mieter das Feriendomizil ab ca. 16:00 Uhr zur Verfügung. Eine Schlüsselübergabe ist ab 13:00 Uhr möglich. Am letzten Tage der Mietzeit ist das Feriendomizil bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an der Rezeption von UTZ zurückzugeben. Für den Fall einer verspäteten Räumung und / oder Schlüsselübergabe behält der Eigentümer sowie UTZ sich jeweils vor, zusätzlichen Tagesmieten sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Feriendomizil ist in folgendem Zustand zu hinterlassen: - besenrein - Mülleimer entleert - Geschirr abgespült - Kühlschrank geleert - sämtliche Fenster und Türen geschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, ist UTZ berechtigt den damit einhergehenden Aufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.

  2. Die Schlüssel für das Feriendomizil erhält der Mieter - nach vollständiger Zahlung der Miete - während der Öffnungszeiten im Büro Usedom-Traumzeit. Außerhalb der Öffnungszeiten steht für den Mieter am Büro ein Schlüsselsafe mit Codeeingabe für die Ausgabe und Annahme der Schlüssel bereit. Etwaige Fragen zur Schlüsselübergabe sind während der Geschäftszeiten zu klären. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter für die dadurch entstehenden Kosten.

  3. Bei UTZ angelieferte Gepäckstücke werden auf Ihr Risiko zu € 10,00 Euro pro Strecke und Gepäckstück in das Feriendomizil zugestellt und auf Wunsch wieder abgeholt. Das Gewicht der einzelnen Gepäckstücke ist begrenzt auf 20kg. UT übernimmt keine Haftung.

  4. Soweit zum Feriendomizil ein Pkw-Stellplatz - insb. Tiefgaragenstellplatz mit Duplexfunktion - gehört, erfolgt die Nutzung durch den Mieter auf eigenes Risiko. Auf Anfrage stellt UTZ dem Mieter Nutzungshinweise zur Verfügung bzw. führt bei Anreise eine Nutzungseinweisung mit dem Mieter durch. Sollte Ihr Fahrzeug nicht auf den Parkplatz passen, der zu Ihrer gebuchten Wohnung gehört, besteht leider kein Anspruch auf eine geeignete Ausweichmöglichkeit.

10. Rücktritt vom Vertrag

  1. Wird das Feriendomizil durch Feuer, Sturm oder ein ähnliches Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass es nicht bewohnbar ist, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter entweder ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen.

  2. Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nicht dadurch befreit, dass der Mieter durch einen in Ihrer Person liegenden Grund z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Feriendomizil nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % der vereinbarten Miete sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also gegebenenfalls 80 % der Miete zahlen, obwohl der Mieter das Feriendomizil nicht nutzt. Ferner hat der Mieter im Fall der Nichtnutzung des Feriendomizils eine Bearbeitungspauschale von € 38,00 an UTZ zu entrichten. Wir empfehlen dem Mieter deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die der Mieter auch über UTZ abschließen kann.

11. Informationen zum Datenschutz – Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse und E-Mail-Adressen. Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO ist Usedom-Traumzeit GmbH, Hauptstraße 5a, 17419 Korswandt, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Frau Sylwia Deutschländer. Namens- und Adressdaten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages auf Grund der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.

Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO). Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als dies zur jeweiligen Zweckerreichung, dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer, erforderlich ist.

Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

  • es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder

  • die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Einer Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung zu unterlassen.

Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an info@ostseeurlaub-ferienwohnungen.de. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.

12. Sonstiges – Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Top